Erstwahl eines SBV (Wahlen)

Cebulon, Saturday, 02.09.2017, 20:02 (vor 2429 Tagen) @ J.61

Entgegen meiner Befürchtung (keine 3 zu schaffen) hatten wir sogar 5 Kandidaten.

Super! Habt Ihr (hoffentlich) auch zwei Ersatzmitglieder für den Wahlvorstand gewählt?

Ich bin jetzt Vorsitzender und habe Geschäftsführung schriftlich um die Liste der Wahlberechtigten gebeten - seit 20 Tagen ohne Antwort.

Mit Fristsetzung? Wenn nein, dann Erinnerung an die Liste aller sbM und Gleichgestellten - mit Fristsetzung: Anzufordern also nicht Liste der Wahlberechtigten, sondern besser aktuelle Liste der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Die Feststellung, wer von denen das aktive Wahlrecht hat nach § 94 Abs. 2 SGB IX, ist dann allein wahlordnungsrechtliche Aufgabe des Wahlvorstands und nicht die des Arbeitgebers! Eine zweiseitige Entscheidungstabelle dazu gibts z.B. in der Wahlbroschüre, S. 30/31, mit Erläuterungen, S. 12-16. Sind die denn alle in Urlaub? Die Sommerferien sind doch dort längst vorbei, oder?

Wie gehe ich denn mit den Betrieben um, in denen nur 1-2 Wahlberechtigte sind?

Frage verstehe ich nicht! Geht das präziser?

Lasse Dir evtl. mal vom Betriebsrat den elementaren betriebsverfassungsrechtlichen Unterschied jew. von Betriebsstätte und Betrieb und Unternehmen (GmbH) erklären. Ohne dieses Basiswissen geht das nicht: Du drehst Dich sonst u.U. im Kreis und machst Dir wirklich völlig unnötige Gedanken, was ich aus den teils schon früher mehrfach beantworteten Fragen schließe. Wenn Du insoweit bei Fragen Grundbegriffe aus dem BetrVG mal so und mal so verwendest, dann provoziert Du u.U. unklare bzw. falsche Antworten. Und wenn der AG dann wieder mal irreführend von Betrieben statt Betriebsteilen oder Betriebsstätten redet, lass Dich davon nicht in die Irre führen.

Gruß
Cebulon


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