Wahlbehinderung bei der Erstwahl eines SBV (Wahlen)

J.61, Friday, 07.07.2017, 13:53 (vor 2487 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

Richtig und Danke, habe ich übersehen.

Die Definition und Abgrenzung von Betriebsteilen ist dort klar geregelt. Es gibt kaum Interpretations- oder Gestaltungsspielraum für den Arbeitgeber.

Danke und solidarische Grüße
Joachim


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion