Wahlbehinderung bei der Erstwahl eines SBV (Wahlen)
Hallo Wolfgang,
Richtig und Danke, habe ich übersehen.
Die Definition und Abgrenzung von Betriebsteilen ist dort klar geregelt. Es gibt kaum Interpretations- oder Gestaltungsspielraum für den Arbeitgeber.
Danke und solidarische Grüße
Joachim