Erstwahl eines SBV (Wahlen)

J.61, Thursday, 21.09.2017, 14:14 (vor 2411 Tagen) @ J.61

Hallo Cebulon,

ich mache mal am Ende des Thread weiter.

Der Arbeitgeber hat inzwischen die Liste der Schwerbehinderten übergeben, allerdings wird die Unterschrift unter die Liste verweigert und die Betriebszuordnung wurde nicht vorgenommen. Ich habe deswegen das Landesamt angeschrieben und zu Information zum "Benehmen" gemäß §94,1 SGB IX nachgefragt.

Du hast mich ja schon auf die "Urlaubssperre" hingewiesen, wir haben keinen Stellvertreter für den Wahlvorstand gewählt - ich hatte es übersehen.

Eine Frage dazu bitte:
1. Die Wahlordnung verlangt unter §2,2 die Unterschrift des Vorsitzenden und eines Mitglieds.
2. An anderen Stellen (speziell §4,2 und §6,3) wird der Wahlvorstand aufgefordert.

Meine Frage: reicht die Anwesenheit / Unterschrift des Vorsitzenden und eines Mitglieds (Einvernehmen zwischen den Beiden vorausgesetzt) immer aus oder müssen zu §4,2 und §6,3 der SchwBVWO alle 3 Wahlvorstände unterschreiben? Ich befürchte, es ist der vollständige Wahlvorstand erforderlich.
Man könnte es aber auch als beschlussfähiger Wahlvorstand verstehen, d.h. Einvernehmen von 2 Personen zu einem Beschluss - auch zu §4,2 und §6,3?

Nächste Woche wollen wir die Termine festlegen. Der Wahlkalender der Homepage ist absolut hilfreich.

Danke vorab
Joachim


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