Erstwahl eines SBV (Wahlen)

J.61, Saturday, 16.09.2017, 02:38 (vor 2416 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

entschuldige bitte, wenn ich eine Frage stelle, die vielleicht schon beantwortet wurde. Manchmal ist das in einem anderen Zusammenhang nicht mehr in meinem Gedächtnis. Ich mache das neben der normalen Arbeit, eine Freistellung wird es nicht geben.

Ersatzmitglieder habe ich verpennt. Aber die 3 Wahlmänner halten zusammen, das wird schon klappen.

Wie gehe ich denn mit den Betrieben um, in denen nur 1-2 Wahlberechtigte sind?
> Frage verstehe ich nicht! Geht das präziser? - schreibst Du.
>>> wir sind ca. 10 Wahlberechtigte im Unternehmen (GmbH)
>>> davon 5 in einem Betrieb (jeder Betrieb hat einen eigenen Prokuristen)
>>> die anderen sind über 2 weitere Betriebe verteilt
>>> alle arbeiten in verschiedenen Betriebsstätten
>>> in teils über 50km Entfernung von Ihrem Betriebssitz


Deine Aussage "Die Feststellung, wer von denen das aktive Wahlrecht hat nach § 94 Abs. 2 SGB IX, ist dann allein wahlordnungsrechtliche Aufgabe des Wahlvorstands und nicht die des Arbeitgebers! "

verstehe ich jetzt nicht. Im §94 steht doch "können für die Wahl mit räumlich nahe liegenden Betrieben zusammengefasst werden; ... über die Zusammenfassung entscheidet der Arbeitgeber im Benehmen mit dem für den Sitz der Betriebe zuständigen Integrationsamt".

Wenn der Arbeitgeber also Betriebe zusammenfassen kann - oder jetzt angenommen nicht zusammenfasst (weil er es kann und nicht muss), dann ist in einem weit entfernten Betrieb evtl. ein Kollege ohne Wahlberechtigung / Vertretung?


Heute Mittag habe ich die folgende Frage an einer anderen Stelle im Thread formuliert, das überschneidet sich mit dem hier:
> wie kann ich die Angaben des Arbeitgebers prüfen, wenn mir die Liste der Wahlberechtigten übergeben wird?
>> wir haben die Betriebsnummer im Sozialversicherungsnachweis verglichen
>> ist die gleiche Betriebsnummer im Sozialversicherungsnachweis Beweis genug?
>> im schlimmsten Fall wären wirklich nur 5 Kollegen mit der gleicher Betriebsnummer wahlberechtigt!

Können wir es uns einfach machen und uns an die Struktur des Betriebsrats anlehnen, d.h. wir wählen "nur" eine SBV für das Unternehmen und nicht einen pro Betrieb?

Danke vorab für Deine Antwort
Joachim


Zu unserer Unternehmensstruktur, wir sind
> ein Unternehmen = GmbH mit 250 Mitarbeiter
> 3 Betriebe mit 3 Prokuristen an 3 räumlich weit entfernten Standorten
> sehr viele Betriebsstätten
Wir haben
> einen Betriebsrat für das Unternehmen (sonst keinen weiteren in einem Betrieb)
> 2 Geschäftsführer am Unternehmenssitz, dort ist weder ein Prokurist noch ein Wahlberechtigter zur SBV


SGB IX §94: Betriebe oder Dienststellen, die die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllen, können für die Wahl mit räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers oder gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung zusammengefasst werden; soweit erforderlich, können Gerichte unterschiedlicher Gerichtszweige und Stufen zusammengefasst werden. Über die Zusammenfassung entscheidet der Arbeitgeber im Benehmen mit dem für den Sitz der Betriebe oder Dienststellen einschließlich Gerichten zuständigen Integrationsamt.


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