Wahlbehinderung bei der Erstwahl eines SBV (Wahlen)

Cebulon, Saturday, 08.07.2017, 07:30 (vor 2485 Tagen) @ J.61

Zur SBV-Wahl hat das Unternehmen behauptet, es wäre in so viele Betriebe untergliedert, dass sich die ungefähr 10 Wahlberechtigten auf viele Betriebe verteilen und dadurch die Wahlvoraussetzungen je Betrieb nicht erfüllt seien.

Hallo,

für jeden einzelnen "Betrieb" müsste ein gesondertes Namensverzeichnis erstellt worden sein! Und für jeden Betrieb müsste gesonderte Betriebsnummer vergeben worden sein. Das amtliche Formular enthält folgenden durch Unterstreichung hervorgehobenen Hinweis:
"Für jeden Betrieb ... ist ein Verzeichnis zu erstellen und gesondert der Anzeige beizufügen."

Wie viele Namensverzeichnisse sbM hat denn nun die Gesellschaft mbH (= Arbeitgeber) tatsächlich für 2016 beigefügt? Lediglich ein Verzeichnis gesellschaftsweit für das Unternehmen oder mehrere (wie viele genau)? Und wie viele Betriebsnummern genau hat denn die Bundesagentur für Arbeit für diese GmbH vergeben? Aus den 8-stelligen Betriebsnummern sollte sich dann die jeweilige betriebliche Zuordnung ergeben.

Wenn da plötzlich rumgeeiert und behauptet wird, dass es "viele Betriebe" in diesem Unternehmen gebe, passt dies schon mal nicht mit einem unternehmensweiten Betriebsrat zusammen und ist folglich nicht plausibel. Demnach wird sich die Geschäftsführung auf kritische Nachfragen des Integrationsamts beim Landesamt für Soziales einzustellen haben, weil insoweit offenkundig in sich widersprüchlich ...

Gruß,
Cebulon


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