Erstwahl eines SBV (Wahlen)

WoBi, Wednesday, 16.08.2017, 16:49 (vor 2446 Tagen) @ WoBi

Hallo Joachim,

sorry für den "halbfalschen" Vornamen zuvor.
Nochmal deutlicher bezüglich meines Hinweises zur Wahl von Ersatzwahlvorständen in der Wahlversammlung. Drei Personen im Wahlvorstand sind für die anstehenden Aktivitäten des Wahlvorstandes immer erforderlich. Sollte eine/zwei oder gar drei Personen ausfallen, wäre keine Abstimmung möglich und z.B. ein Wahlausschreiben könnte nicht veröffentlicht werden.
(Die Vertretungsregelung kann der Wahlvorstand selbst festlegen, ob z.B. persönliche Vertretung oder Reihenfolge der Vertretung. Auch wer den gewählten Vorsitzenden vertritt. Wichtig: Dies im ersten Sitzungsprotokoll festhalten.)

Ich könnte mir vorstellen, dass der Arbeitgeber auf derartige Formfehler intensiv achtet. Und an fehlenden Personen im Wahlvorstand sollte die lange angestrebte Wahl nicht scheitern!

Zusätzlich ein Hinweis für die BR-KollegInnen im Wahlvorstand. Die Wahl einer SBV und deren Stellvertreter unterscheidet sich von der Betriebsratswahl. Es sind z.B. zwei getrennte Wahlvorgänge für die Vertrauensperson und die Stellvertreter erforderlich. Die bereits vorgeschlagene Wahlbroschüre bitte genau lesen und anwenden. Die Zeit habt der Wahlvorstand, denn ihr habt nicht hunderte Briefwahlunterlagen zu bewältigen. Ggf. eine separate Schulungsmaßnahme im Wahlvorstand beschließen.

Viel Erfolg bei der Wahl und eine gute Auswahl an KandidatInnen. Mögen die Wahlberechtigten eine gute Wahl treffen. Es ist ihre zukünftige Interessensvertretung.

--
Gruß
Wolfgang


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