Erstwahl eines SBV (Wahlen)

Monica99, Thursday, 21.09.2017, 21:09 (vor 2410 Tagen) @ J.61

Hallo J 61,

Du solltest den von Cebulon verlinkten Beitrag was unter Geheimhaltung und Verschwiegenheit ganz dringend einmal lesen!

Denn das Handeln des BRM ist rechtlich NICHT anzugreifen. Der Hinweis auf dem Schreiben ist rechtlich NICHT bindend. Es war daher max. ungeschicktes Handeln des BRM.

Weiter, aufgrund des gesamten Themas und der Verwendung SBV-Sachverhalt im Text ging es wohl um eine Wahlfrage. Wenn dem so ist, besteht KEINE Geheimhaltungspflicht.

Damit ist auch das Handeln des BR Vorsitzenden sicht hinter das BRM zu stellen ok!

--
mfg Monica


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