Erstwahl eines SBV (Wahlen)

WoBi, Monday, 14.08.2017, 12:38 (vor 2448 Tagen) @ J.61

Hallo Jochen,

Frage 1:
3 Personen sind zum Wahlvorstand in der Wahlversammlung zu wählen. Es wird die Wahl von weiteren Personen als Ersatz empfohlen. Es können auch nicht behinderte Kollegen oder Kolleginnen z.B. Betriebsrat gewählt werden.

Grundlage in der Schwerbehindertenvertreterwahlordnung § 1
"(1) Spätestens acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit bestellt die Schwerbehindertenvertretung einen Wahlvorstand aus drei volljährigen in dem Betrieb oder der Dienststelle Beschäftigten und einen oder eine von ihnen als Vorsitzenden oder Vorsitzende.
(2) Ist in dem Betrieb oder der Dienststelle eine Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden, werden der Wahlvorstand und dessen Vorsitzender oder Vorsitzende in einer Versammlung der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen (Wahlberechtigte) gewählt."

Frage 2:
Wird im SGB IX unter § 94 Abs. 5 beantwortet
"(5) Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt. Außerhalb dieser Zeit finden Wahlen statt, wenn
1. das Amt der Schwerbehindertenvertretung vorzeitig erlischt und ein stellvertretendes Mitglied nicht nachrückt,
2. die Wahl mit Erfolg angefochten worden ist oder
3. eine Schwerbehindertenvertretung noch nicht gewählt ist.
Hat außerhalb des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraumes eine Wahl der Schwerbehindertenvertretung stattgefunden, wird die Schwerbehindertenvertretung in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Wahlen neu gewählt. Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Beginn des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, wird die Schwerbehindertenvertretung im übernächsten Zeitraum für regelmäßige Wahlen neu gewählt."

Wahltermin nach dem 01.10.2017 reicht aus. Festsetzung des Wahltermins ist Aufgabe des Wahlvorstandes. Also erst Wahlvorstand, dann Wahlterminfestlegung.

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Gruß
Wolfgang


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