Wahlbehinderung bei der Erstwahl eines SBV (Wahlen)
Hallo,
im BetrVG sind die Kriterien für einen BR-fähigen Betriebsteil in § 4 BetrVG definiert
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__4.html
Dazu gibt es umfangreiche Erläuterungen in der einschlägigen Kommentierung, die Dein BR eigentlich besitzen sollte.
Abgesehen davon muß sich die SBV bzw. Wahlinitiatoren darüber keinen Kopf machen, da die SBV-Struktur grundsätzlich zwingend die BR-Struktur nachbildet.
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&Tschüß
Wolfgang