Wahlbehinderung bei der Erstwahl eines SBV (Wahlen)

Cebulon, Friday, 07.07.2017, 22:15 (vor 2486 Tagen) @ albarracin

darüber keinen Kopf machen, da die SBV-Struktur grundsätzlich zwingend die BR-Struktur nachbildet.

Hallo, sehe das genauso. Gilt selbst dann, wenn bei letzter BR-Wahl der Betriebsbegriff verkannt worden sein sollte, da die Wahl nicht angefochten wurde. Denn allein Verkennung der Betriebsgrenzen (Wahlbezirke) macht Wahl nicht nichtig, sondern nur anfechtbar nach der Rechtsprechung (BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 40/00). Der Wahlbezirk einer SBV ist also identisch mit dem Wahlbezirk des BR und nicht abweichend !!!!!!!!!

Gruß,
Cebulon


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