Erstwahl eines SBV (Wahlen)
1. Wieviele Kollegen müssen sich mindestens bereit erklären, sich als Wahlvorstand wählen zu lassen? Im SGB IX finde ich dazu nichts, äquivalent zum BetrVG müssten es drei sein, ist das richtig?
Finde dort auch nichts, aber in § 1 Abs. 2 i.V.m § 1 Abs. 1 SchwbVWO. Danach sind genau drei Beschäftigte erforderlich, es sollten aber zusätzlich möglichst zwei bis drei Ersatzmitglieder gewählt werden, falls jemand kurzfristig ausfällt, was jederzeit vorkommen kann. Ich würde jedenfalls keine Wahlen ohne mindestens zwei Ersatzmitglieder riskieren, insbesondere nicht bei Erstwahlen wie hier. Ist in Wahlbroschüre, die Du bzw. der Wahlvorstand dann intensiv "durchackern" solltet, beschrieben auf Seite 33/34, 75). Stimme da WoBi voll zu!
Übrigens: Auf der BIH-Website gibt's einen Wahlkurs online und einen sehr bewährten Wahlkalender digital für förmliche SBV-Wahl, der Fristen automatisch und rechtssicher berechnet, beides unbedingt empfehlenswerte Arbeitshilfen für den Wahlvorstand
Gruß,
Cebulon