Wahlbehinderung bei der Erstwahl eines SBV (Wahlen)

J.61, Thursday, 06.07.2017, 21:35 (vor 2488 Tagen) @ Cebulon

Hallo zusammen, so ist es ausgegangen:

Ich habe zuerst mal den Unterschied gelernt zwischen
> Unternehmen (juristische Einheit aller Betriebe) und
> Betrieb, eine von evtl. mehreren Unterorganisationen eines Unternehmens. Ein Betrieb kann, muss aber keine eigene juristische Organisation (z.B. GmbH) darstellen.

Auf Unternehmensebene haben wir einen Betriebsrat. Zur SBV Wahl hat das Unternehmen behauptet, es wäre in so viele Betriebe untergliedert, dass sich die ungefähr 10 Wahlberechtigten auf viele Betriebe verteilen und dadurch die Wahlvoraussetzungen je Betrieb nicht erfüllt seien.
Die Wahlordnung im SGB und im BetrVG beziehen sich auf den Betrieb und nicht auf das Unternehmen.

Nach meiner Beschwerde hat das Landesamt die Unterlagen beim Unternehmen angefordert, in welche Betriebe es denn organisiert sei. Dort haben nach meiner Vermutung dann die Glocken geläutet, dass es zukünftig zur Wahl mehrerer Betriebsräte und einem Gesamtbetriebsrat kommen könnte, wenn man viele Betriebe hat. Man hat also vermutlich zügig beschlossen, dem bereits vom Betriebsrat gestellten Antrag stattzugeben.

Am 22.8.17 gibt es eine Wahlversammlung zur SBV, geht doch :-)


Was mir jetzt zum Verständnis noch fehlt: weder im SGB noch im BetrVG wird der Begriff "Betrieb" definiert. Es gibt lt. Wikipedia eine anerkannte Festlegung durch das BAG. Aber wer (welche Behörde oder ...) entscheidet, ob es sich bei irgendeiner Unterorganisation eines Unternehmens um einen Betrieb handelt oder nicht?
Mal angenommen, ich wollte in einer Unterorganisation eine Betriebsratswahl organisieren und das Unternehmen sagt, es sei kein Betrieb, obwohl dort 50 Mitarbeiter beschäftigt sind ...

Ich melde mich nochmal nach der Wahlversammlung, Danke für eure Hilfe.
Abendliche Grüße
Joachim


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