Erstwahl eines SBV (Wahlen)

J.61, Saturday, 02.09.2017, 18:08 (vor 2429 Tagen) @ WoBi

Danke für Eure wertvolle Hilfe, der erste wichtige Schritt ist geschafft, wir haben einen Wahlvorstand. Entgegen meiner Befürchtung (keine 3 zu schaffen) hatten wir sogar 5 Kandidaten.
Ich bin jetzt Vorsitzender des Wahlvorstands und habe die Geschäftsführung schriftlich um die Liste der Wahlberechtigten gebeten sowie um einen Termin zur Erörterung bzgl. Anzahl der zukünftigen Stellvertreter - seit 20 Tagen ohne Antwort.

Dazu meine Fragen:

1. Kann die Erörterung gemäß Wahlordnung auch schriftlich (per Mail) erfolgen, wenn kein Termin angeboten wird?

Der Arbeitgeber hatte es im Frühjahr abgelehnt, die Wahl zu unterstützen und dies später dann korrigiert. Sein damaliges Argument "die Wahlberechtigten sind über viele Betriebe verteilt und jeder einzelne Betrieb erfüllt nicht die Wahlvoraussetzungen" - das stimmt für 2-3 Betriebe, aber nicht (in Summe) für alle.

2. Wie gehe ich denn mit den Betrieben um, in denen nur 1-2 Wahlberechtigte sind?
Die Wahlberechtigten können ja einem anderen Betrieb zugeordnet werden. Ist es egal zu welchem Betrieb die Zuordnung erfolgt, dem räumlich nächsten oder dem am Unternehmenssitz - gibt es da Handlungsvorgaben? 7 von 9 haben ihren Dienstsitz im Saarland, einer jenseits von Koblenz, einer an der Mosel und keiner am Unternehmenssitz.

Wir haben ca. 250 Mitarbeiter und ca. 9 Wahlberechtigte zur SBV in ca. 4 Betrieben. Ein Betrieb hat 5 Wahlberechtigte, diese wiederum haben Ihren Dienstsitz an 4 verschiedenen Standorten. Wenn die Zuordnung vollkommen frei wäre, könnten dann (theoretisch) sogar mehrere SBV gewählt werden?
In der Praxis stelle ich es mir eher so vor, dass es einen SBV und je grossem Betrieb, d.h. 2-3 Stellverteter geben soll.

Danke vorab und freundliche Grüße
Joachim


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion