Erstwahl eines SBV (Wahlen)

J.61, Sunday, 17.09.2017, 18:44 (vor 2415 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

Danke für Deine Antworten, ohne deine Hilfe wäre ich aufgeschmissen, auch wenn ich es nicht immer 1:1 umsetzten kann (liegt aber an mir).

Deine Antwort:
>> Wir sind 10 SB-Wahlberechtigte im Unternehmen (GmbH), davon 5 in einem Betrieb (jeder
>> Betrieb hat einen Prokuristen), die anderen SB sind über 2 weitere Betriebe verteilt.
>> Sehe das weiter völlig anders: In der Annahme, dass das gesamte Unternehmen mit allen 250
>> Beschäftigten in diese BR-Wahl einbezogen war und genau ein BR und nicht mehrere gewählt
>> wurden, gibt es betriebsverfassungsrechtlich auch nur einen und nicht mehrere Betriebe im
>> Unternehmen. Dies deshalb, weil die Wahl nicht angefochten und damit diese Struktur
>> abgenickt wurde, also voll wirksam ist für laufende Amtsperiode bis Mai 2018.
>> Vertretungsbezirk dieses BR ist folglich das komplette Unternehmen, oder?

Es ist kompliziert, wir haben beide Recht. Die Einzelbetriebe existieren so, wie ich es beschrieben habe (3 Sparten: Einkauf, IT, Medizintechnik mit je einem Prokuristen). Es wurde bei einer Erstwahl des BR vor 3 Jahren (aus der damaligen Unkenntnis heraus, vielleicht auch auf Wunsch der GF - ich weiß es nicht) nur ein (Gesamt-)Betriebsrat für alle 250 Kollegen gewählt und die Wahl wurde nicht angefochten. Das Wahlergebnis gilt also bis in das kommende Frühjahr.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe (wahlrechtlich - Danke für die BAG-Klarstellung, und das wäre auch meine Wunschlösung), dürfen wir wegen des einen Betriebsrats für alle 250 Kollegen auch nur eine SBV und 2 Stellvertreter wählen (mehr Kandidaten haben wir nicht) - obwohl wir 3 eigenständige und räumlich entfernte Betriebe haben - das ist der Knackpunkt.

Wenn alles glatt läuft, wird es also etwa so verlaufen:
> SBV Erstwahl ca. Mitte Nov.2017 mit Wahlperiode bis 2022
>> dabei sind auch die SB-Kollegen in Betrieben mit nur 1-2 SB wahlberechtigt !!
> im Frühjahr 2018 werden 3 Betriebsräte und ein Gesamtbetriebsrat gewählt
> im Herbst 2018 wird in einem Betrieb mit 5 Wahlberechtigten eine weitere SBV gewählt

Deine Antwort:
>> Soweit Du in diesem Punkt noch Zweifel haben solltest, solltest Du bitte diese
>> evtl. sofort mit Integrationsamt klären, und dann hier darüber berichten.
Werde ich so tun - Problem: die Betriebe liegen im Zuständigkeitsbereich 2er verschiedener Landesämter - aber das kriege ich hin.

Deine Nachfragen:
> Namensverzeichnis ist immer noch offen = ja
>> am Dienstag habe ich einen Termin deswegen mit dem SGB §98 Beauftragten, wenn es dann
>> nicht vorliegt, gibt es ein Einschreiben mit Frist.

Das mit der "Urlaubssperre" für den Wahlvorstand habe ich nicht verstanden. Wen der Kollegen Anfang Okt. seinen Urlaub nicht machen dürfte, schmeißt er den Wahlvorstand hin!


Viele freundliche Grüße und herzlichen Dank
Joachim

PS: gibt es eigentlich ein ähnlich gutes Forum für Betriebsräte?

Ich will mit der Frage hier nicht nerven und will in diesem Forum auch keine Antwort, aber "nur zur Info" trotzdem - weil es so grotesk ist und die Situation im Gesamtkonzern vermittelt:

Ein Betriebsratsmitglied (weltliche GmbH) wird (speziell als vertraulich gekennzeichnet) von einem SB (in Abwesenheit einer SBV- es gab keine Wahl) angeschrieben zu einem SBV-Sachverhalt. Dieser informiert die Geschäftsführung über den Inhalt, zuerst mündlich. Die Rechtsabteilung des kirchlichen Mutterkonzerns verlangt eine Kopie des Schreibens. Das Betriebsratsmitglied "muss" (warum sagt er nicht => seine Gewissensnot oder wegen Druck der Geschäftsführung) das Schreiben an die Rechtsabteilung aushändigen und tut es auch (das hat er schriftlich bestätigt). Der SB-Kollege wird abgemahnt. Die Erwiderung durch ver.di geht zusammen mit der Abmahnung in die Personalakte.

Was ist jetzt bei uns los:
> das Vertrauen zwischen Belegschaft und Betriebsrat ist bei Kollegen angeknackst (die den Sachverhalt kennen), "eine solche Weitergabe kann ja immer wieder passieren"
> nach der Aufforderung zum Rücktritt an das betreffenden Betriebsratsmitglied solidarisiert sich der Vorsitzende und die Mehrheit des BR-Gremiums mit dem BR-Mitglied
> wir brauchen dringend eine SBV
> der Wahlantrag von 5 SB wird von der GF abgelehnt
> der BR unterstützt die Wahl und die GF stimmt dann doch zu


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