SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Monica99, Saturday, 15.12.2018, 17:49 (vor 1958 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

Hey,
warum soll die Schliessung zwischen dem Jahreswechsel nicht zulässig sein. Es entscheidet allein die VP, ob und wann und wie sie das Büro offenhält. Ich kann mir auch ernsthaft keine dringende Angelegenheiten vorstellen, die in diesem Zeitraum erledigt werden müssen und keinen Aufschub dulden
Wie war es denn in den früheren Jahren?
VG
Hotte

Du kennst dann bestimmt auch einen §§ der hier deine Aussage in Gänze stützt!!

Klar die VP entscheidet wann sie wie ihr Mandat wahrnimmt. Aber die kann nicht "faktisch" wie hier erfolgt die gewählte SBV für einen Zeitraum "Stilllegen"!!! Sie kann nur erklären, dass sie nicht wie üblich erreichbar ist. Sie kann und darf aber nicht die Stelli an der Wahrnehmung der Verhinderungsvertretung behindern.

Sie kann sich für verhindert erklären, was sie hier mit dieser Aussage KLAR erklärt. Doch dann greift das Gesetz wie vorgesehen im GESETZ. Der 1 Stelli und sollte der hier auch mit so einer Aussage bzw handeln sein Verhinderung erklären rückt für diesen Zeitraum der 2. ggf 3. Stelli im Rahmen der Verhinderungsvertretung ins Mandat.

Denn die gewählte SBV incl. der Stelli sind für die gesamte Wahlperiode OHNE Pausen gewählt.

Sollte der VP bzw und 1. Stelli hier die Verhinderungsvertretung des 2 Stelli verhindern/behindern, wäre dieses ein grober Gesetzesverstoß/ Mandatsbehinderung. Dem Stelli wäre dann der Rechtsweg und die Einschaltung des IA empfohlen.

--
mfg Monica


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