SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 20.12.2018, 16:04 (vor 1952 Tagen) @ Cebulon

Moin Moin Cebulon,

das ergibt sich für mich aus dem gesetzlichen Sachverhalt des § 177,1. Die stellvertretenden Mitglieder vertreten die Vertrauensperson.
178,1Die Vertrauensperson kann die Stellies unter bestimmten Voraussetzungen heranziehen, d.h. ob und inwieweit sie dieses Instrument zur Handlungsfähigkeit der SBV nutzt, entscheidet sie und nicht die Stellvertreter/innen.

Die stellvertretenden Mitglieder handeln als Vertretungen und erhalten das Mandat von der Vertrauensperson entweder durch Heranziehung oder Verhinderungsvertretung.

Wir unterschreiben auch mit "in Vertretung" d.h. die Verantwortung für unser Handeln fällt auch auf die Vertrauensperson zurück, weil wir kein eigenständiges Mandat haben, so wie ich es verstehe.

Wenn also die Vertrauensperson die SBV für geschlossen erklärt, hat erst einmal diese das zu verantworten. Aber ohne mit ihrer Zustimmung, was ihr bei Urlaub ja möglich wäre, einfach sich für im Mandat zu erklären, halte ich wiederum für zum einen rechtlich bedenklich und zum anderen ist dieses mit einer Auseinandersetzung hinterher verbunden, die bis zum Niederlegen der Ämter wegen Störung des Vertrauensverhältnisses gehen kann.

Daher würde ich die Verantwortung da lassen wo sie ist, bei der Vertrauensperson, die dies erklärt hat.

Liebe Grüße

Hendrik


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