SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 17.12.2018, 15:04 (vor 1928 Tagen) @ ingo


Weshalb sollte ich meinen Stelli 1 oder 2 in Aktion versetzen? Sollte es zu einer Falschfahrt oder schwerer VU mit sofortiger Personalrechtlichen Folgen geben, muss erst einmal der BR informiert und angehört werden. Hier existieren Fristen die die Urlaubszeit nicht unterschreitet.

Ich sehe hierin nur ein "Kompetenzgerangel" hoch 3!
Habt Ihr denn kein Verständnis dafür, wenn sich jemand für was bereit erklärt, dass dieser dann auch mal gefordert bzw. im Amt sein möchte? Alls andere sehe ich als "Eigenbrödlerei".
Auch sollen die Stelli`s euch im Verhinderungsfall (z.B. Auslandsurlaub, Krankenhausaufenthalt) kompedent vertreten und sich halbwegs zurechtfinden.

Ich achte u.a. sehr wohl darauf, dass meine Stelli`s nicht aus dem nachwirkenden Kündigungsschutz nach 103 BetrVG "fallen". Dürfte im Personalvertretungsgesetz ähnlich sein.

VG


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