SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Cebulon, Friday, 21.12.2018, 09:20 (vor 1952 Tagen) @ Hotte

Mein "Bauchgefühl" beruht auf über 15 Jahre als SBV (> 400 SB und Gleichgestellte) und teilweise GSBV in einem sehr großen Konzern. Die Zusammenarbeit erfolgte stets bei Fragen, wie z.b.; "Wie lässt sich das theoretische Gesetz auch in der Praxis auf welche Art und Weise umsetzen" mit der Rechtsabteilung der IGM, der Konzernrechtsabteilung, sowie bei regelmäßige Treffen mit Werner Feldes

Hallo Hotte,

in dem Feldes-Kommentar zu § 94 SGB IX wurde genau diese Rechtsfrage zur Verhinderung schon 2015 ausgeklammert, obwohl praxisrelevant. Das sollten seine Juristen eigentlich wissen. Dazu hat er sich abermals zu § 177 ausgeschwiegen. So hat er die Leser - im Gegensatz zu anderen SGB IX-Kommentaren - so seit Jahren alleingelassen. Das war und ist enttäuschend.

Dazu hätte man schon einen Kurzhinweis auf die Rechtsprechung - wenigstens in einer kleinen Fußnote oder einem Nebensatz zu § 177 SGB IX erwarten dürfen, weil Basis zum Recht der SBV bzw. zu deren Rechtsstellung. Wie gesagt leider nur Fehlanzeige! Aber bei Deinen regelmäßigen Kontakten mit Werner Feldes könntest Du ihn ja mal auf diese Kommentierungslücke zu dieser Verhinderungsvertretung in dem § 177 SGB IX gerne bei passender Gelegenheit ansprechen ... Das ist unerlässliches Basiswissen, das zu den Grundlagen der Amtstätigkeit einer SBV gehört und daher in wirklich jedes Grundlagenseminar für die SBV gehört.

Jetzt warte ich auf deine Rechtssprechung

Guck mal hier und dort. Ist aber nicht "meine", sondern LAG Berlin, BAG und ArbG Cottbus ;-) bezüglich Betriebsräten.

Gruß,
Cebulon


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