SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Cebulon, Monday, 17.12.2018, 08:08 (vor 1950 Tagen) @ Hotte

So einfach ist das... les mal diesen Thread

Hallo,
genau dieser "hitzige" August-Thread (darunter Deine pauschalen "Thesen" zu der gesetzlichen Verhinderungsvertretung und schon damals ohne Belege von Dir, wenn eine VP in dem ruhenden Mandat ist wg. Verhinderung), ist offenbar vielen übel aufgestoßen. Seriöse nachprüfbare Quelle/n dafür hast Du aber niemals zitiert. Und Nachfragen nach Quellen lässt Du unbeantwortet bzw. weichst konsequent aus. Rechtsprechung steht seit jeher klar dagegen. Machst Du das denn alles ohne Fachkommentar/e und ohne einen Blick in die Rechtsprechung, und lediglich aus einem (vagen) subjektiven "Bauchgefühl" heraus?

Dir fehlt schlicht elementares Basiswissen, d.h. der grundlegende Unterschied zwischen dem gesetzlichen Gebot der SBV-Verhinderungsvertretung und der Heranziehung durch die VP. Die Verhinderungsvertretung greift automatisch kraft Gesetzes, da vom Gesetz angeordnet in § 177 SGB IX - im Gegensatz zur Heranziehung durch die Vertrauensperson nach der Kann-Vorschrift des § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX.

Gruß,
Cebulon


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