SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Monica99, Sunday, 16.12.2018, 15:16 (vor 1957 Tagen) @ Hotte

Halo,

Du hast selber erklärt, das die VP allein entscheidet, wie sie ihr Mandat ausübt. Nenne mir den § der ihr verbietet zwischen den Feiertagen das Büro zu schliessen. Nenne mir auch bitte den § der die VP zwingt den 2. Stelli in die Arbeit einzubinden wenn der 1. Stelli auch verhindert ist.

Durch ihre Aussagen/Entscheidung (das die SBV nicht erreichbar ist, was so ja auch nicht stimmt. Denn es sind nur die VP und 1. Stelli nicht erreichbar) haben beide VP und 1. Stelli ganz eindeutig ihre Verhinderung erklärt.
Das weitere regelt dann ganz eindeutig das Gesetz § 177 1 Satz 1.

Möglich wäre gewesen, nichts zu sagen oder sich ausdrücklich als Nichtverhindert zu erklären. Dann müsste sie aber erreichbar sein. Beide können aber nicht die gewählte SBV (in Gänze) für gewisse Tage suspendieren, was sie aber tun.

Gegen den Willen der VP läuft nichts. Sie kann einbinden, muss aber nicht. Das einzige was bleiben würde, wäre eine entsprechende Beschwerde beim Intergrationsamt.

--
mfg Monica


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion