SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Hotte, Stuttgart, Saturday, 15.12.2018, 21:21 (vor 1952 Tagen) @ Monica99

Hallo Hotte,

Hey,
warum soll die Schliessung zwischen dem Jahreswechsel nicht zulässig sein. Es entscheidet allein die VP, ob und wann und wie sie das Büro offenhält. Ich kann mir auch ernsthaft keine dringende Angelegenheiten vorstellen, die in diesem Zeitraum erledigt werden müssen und keinen Aufschub dulden
Wie war es denn in den früheren Jahren?
VG
Hotte


Du kennst dann bestimmt auch einen §§ der hier deine Aussage in Gänze stützt!!

Klar die VP entscheidet wann sie wie ihr Mandat wahrnimmt. Aber die kann nicht "faktisch" wie hier erfolgt die gewählte SBV für einen Zeitraum "Stilllegen"!!! Sie kann nur erklären, dass sie nicht wie üblich erreichbar ist. Sie kann und darf aber nicht die Stelli an der Wahrnehmung der Verhinderungsvertretung behindern.

Sie kann sich für verhindert erklären, was sie hier mit dieser Aussage KLAR erklärt. Doch dann greift das Gesetz wie vorgesehen im GESETZ. Der 1 Stelli und sollte der hier auch mit so einer Aussage bzw handeln sein Verhinderung erklären rückt für diesen Zeitraum der 2. ggf 3. Stelli im Rahmen der Verhinderungsvertretung ins Mandat.

Denn die gewählte SBV incl. der Stelli sind für die gesamte Wahlperiode OHNE Pausen gewählt.

Sollte der VP bzw und 1. Stelli hier die Verhinderungsvertretung des 2 Stelli verhindern/behindern, wäre dieses ein grober Gesetzesverstoß/ Mandatsbehinderung. Dem Stelli wäre dann der Rechtsweg und die Einschaltung des IA empfohlen.

Hallo Monica,
umgekehrt wird ein Schuh daraus. Du hast selber erklärt, das die VP allein entscheidet, wie sie ihr Mandat ausübt. Nenne mir den § der ihr verbietet zwischen den Feiertagen das Büro zu schliessen. Nenne mir auch bitte den § der die VP zwingt den 2. Stelli in die Arbeit einzubinden wenn der 1. Stelli auch verhindert ist.
Gegen den Willen der VP läuft nichts. Sie kann einbinden, muss aber nicht. Das einzige was bleiben würde, wäre eine entsprechende Beschwerde beim Intergrationsamt.

Sollte der VP bzw und 1. Stelli hier die Verhinderungsvertretung des 2 Stelli verhindern/behindern, wäre dieses ein grober Gesetzesverstoß/ Mandatsbehinderung....

Das solltest du wirklich näher erläutern. Gegen welchen § wird denn hier verstoßen. Eine Mandatsbehinderung kann ja nur erfolgen, wenn jemand das Mandat ausübt. Der 2. Stelli hat ein ruhendes Mandat, bis die VP ihn in ein aktives Mandat beruft

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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