Neue Rechtslage! (Stellvertreter/in)

garda, Berlin, Friday, 21.12.2018, 13:11 (vor 1946 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

Die Frage für mich ist aber, da die Vertrauensperson mit der Schließung der SBV, die den Verhinderungsvertretungsfall quasi ausschließt, was auch aus meiner Sicht nicht haltbar ist, wenn kein triftiger Grund vorliegt, ob es rechtssicher ist, dass ein Stellie sich darüber hinweg setzen kann, und ob der Arbeitgeber, dem diese Stellungnahme der Vertrauensperson auch vorliegt, Schreiben der SBV aus dieser Zeit nicht rechtlich anfechten und eine Anerkennung als Arbeitszeit für den Stellie verweigern kann, weil ja die SBV geschlossen war.

Über das grundlegend Falsche im Ausgangsfall sind sich hier wohl glücklicherweise die meisten SBV einig, wie ja auch du..

Ich bleibe dabei, dass die SBV nicht weisungsberechtigt ist. Das ist sie auch sonst nicht, warum also ausgerechnet hier? Wer per Gesetz ins Amt kommt, ist nicht von der Zustimmung des eigentlichen Amtsinhabers abhängig.

Es wurde keine Wahrnehmung des Mandats erklärt, sondern das krasse Gegenteil.

Wenn die SBV klagen sollte, würde sie sich nur lächerlich machen und wohl auch ziemlich unangenehme Fragen beantworten müssen...

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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