SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 18.12.2018, 23:33 (vor 1948 Tagen) @ Monica99

Hallo Hotte,

jetzt wird es aber ganz abendteuerlich. Auf einmal ist die SBV ein Gremium und die VP darf keinerlei Erklärungen als SBV abgeben, ohne das Ste Stellis mitgeredet haben?


Jetzt könnte man glauben, Du hättest eine Leseschwäche, denn so etwas habe ich nicht geschrieben. Mein Tipp lese noch einmal in Ruhe was ich geschrieben habe.

Frage noch, fällt Dir keine echte rechtlich haltbare Aussage mehr ein?

Hallo Monica,
was gibt es an dieser Aussage

...Die VPSchwb kann und darf auch rechtlich nicht für die gewählten Stelli ohne Auftrag dieser
reden und entscheiden.....

zu zweifeln.

Was ist denn eigentlich mit dieser Aussage von dir:
...
Monica99, Donnerstag, 23. August 2018, 14:07 (vor 117 Tagen) @ SFliege

Hallo,

immer langsam. Denn Urlaub und auch Krankheit bedeutet NICHT zwingend, dass die Vertrauensperson im Mandat und deren Wahrnehmung verhindert ist.

Ob sie wegen Urlaub/Krankheit im Mandat verhindert ist entscheidet NUR die SBV. Sie entscheidet auch ob die im Gesetz gegebene Möglichkeit ab > 100 Schwerbehinderten der Stellvertreter herangezogen/eingebunden wird. Denn im Gesetz steht ganz bewusst "KANN", also nicht MUSS.

Somit ist die Nichtheranziehung des/der Stellvertreter auch KEINE Mandatsbehinderung!...

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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