SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Hotte, Stuttgart, Monday, 17.12.2018, 15:57 (vor 1928 Tagen) @ Cebulon

Der 2. Stelli hat ein ruhendes Mandat, bis die VP ihn in ein aktives Mandat beruft.


Hallo Hotte,

finde solche pauschalen Behauptungen ziemlich "schräg", da in jed. SBV-Grundkurs Thema. Hier geht es allein um Verhinderungsvertretung. Seit wann hängt denn diese davon ab, dass eine VP "beruft"? Wenn VP und 1. Stelli beide verhindert sind (also sich gleichzeitig im ruhendem Mandat befinden), dann ist selbstverständlich der weitere Stelli im aktiven Mandat. Selbst dann, wenn sich beide z.B. ohne den weiteren Stelli zu informieren "vom Acker machen" sollten.

Das sind anscheinend leider nicht nur Einzelfälle und aus meiner Sicht besonders schäbig ...

Gruß,
Cebulon

Hallo Cebulon,
verstehe ich dich richtig, das ein 2.Stelli automatisch im Mandat ist, wenn VP und 1.Stelli nicht da sind, wie. zb. im vorliegenden Fall im Urlaub?
Er ist dann also automatisch berechtigt rechtsverbindliche Aussage für die SBV zu tätigen, Beratungen durchführen, Stellungnahmen abgeben an Sitzungen teilnehmen usw usw. Er geht also zu seinem AG und teilt ihm mit, das er ab sofort SBV Tätigkeiten ausführen wird und sich (> 100 sb Mitarbeiter) selber freistellt

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion