SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Cebulon, Thursday, 20.12.2018, 12:35 (vor 1947 Tagen) @ Hendrik1

Damit kann in dieser Zeit, wenn sie bei dieser Aussage bleibt, auch keine Tätigkeit im Mandat stattfinden, weil die Vertrauensperson genau dieses ausgeschlossen hat.

Hallo Hendrik,

seit wann kann eine VP für den "besonderen Vertretungskörper" SBV (LPK-SGB IX, § 94 a.F. Rn. 6) einfach die Verhinderungsvertretung ausschließen? Genau das steht ihr nicht zu! Das überschreitet ihre Kompetenzen weit. Das wäre glatter Rechtsbruch. Sie kann diese bundesgesetzlich angeordnete Verhinderungsvertretung nicht außer Kraft setzen, da gesetzlich befohlen. So wenig wie sie (an der klaren gesetzlichen Regelung vorbei) bestimmen kann, wer bei Verhinderung vertritt, genauso wenig kann sie bestimmen, dass nicht vertreten wird bei Verhinderung. Das ist bereits alles per Gesetz verbindlich bestimmt mit klaren Grenzen und Vorgaben. Aus gutem Grund: Sie kann nicht alles an sich reißen, sondern hat ihr Amt im Rahmen des Gesetzes auszuüben. Halte das für dreisten, durchsichtigen und plumpen Missbrauch!

Gruß,
Cebulon


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