SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)
Gegen den Willen der VP läuft nichts. Sie kann einbinden, muss aber nicht.
Hallo Hotte,
diese pauschale Behauptung ist völlig unhaltbar. Widerspricht der ständigen Rechtsprechung. Seit wann ist denn eine Verhinderungsvertretung eine Kann-Entscheidung? Das hat mit Ermessen nicht das Geringste zu tun, sondern mit objektiver grober Amtspflichtverletzung.
Gruß,
Cebulon