Neue Rechtslage! (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 21.12.2018, 12:05 (vor 1953 Tagen) @ garda

Moin Moin Michael,

vielen Dank für die Information.

Die Frage für mich ist aber, da die Vertrauensperson mit der Schließung der SBV, die den Verhinderungsvertretungsfall quasi ausschließt, was auch aus meiner Sicht nicht haltbar ist, wenn kein triftiger Grund vorliegt, ob es rechtssicher ist, dass ein Stellie sich darüber hinweg setzen kann, und ob der Arbeitgeber, dem diese Stellungnahme der Vertrauensperson auch vorliegt, Schreiben der SBV aus dieser Zeit nicht rechtlich anfechten und eine Anerkennung als Arbeitszeit für den Stellie verweigern kann, weil ja die SBV geschlossen war.

Daher meine Empfehlung für den Stellie, in dieser Zeit möglichst nichts zu übernehmen, weil er solange nicht rechtssicher feststeht, dass er sich hierüber hinwegsetzen darf, an diese Entscheidung gebunden ist, weil die Vertrauensperson, sow wie ich es verstehe, den Vertretungsfall ausgeschlossen hat.

Ich würde den Betroffenen aber klar machen, dass ich gerne aktiv werden und sie unterstützen würde, aber aus rechtlichen Gründen dieses nicht kann und auf die Erklärung der Vertrauensperson verweisen.

Es ist aufgrund der Kürze der Fristen z.B. für Kündigungen oder Vertragsverlängerungen bzw. Einstellungen ab 01.01.2019 für die Personalvertretungen durchaus möglich, dass am 27. oder 28.12. zur Fristwahrung eine Sitzung stattfinden muss. Hier hat die SBV auch ein Anwesenheitsrecht, was die Vertrauensperson ausgeschlossen hat. Dieses auch zur Info an alle, die denken, es kann in den paar Tagen nichts anliegen.

Liebe Grüße

Hendrik


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