SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 21.12.2018, 11:38 (vor 1950 Tagen) @ Hotte

Moin Moin Hotte,

die Vertrauensperson kann sich als verhindert erklären bzw. muss wie im Thread unten weiter steht, im anzunehmenden Verhinderungsfall wie Urlaub Krankheit etc. sich aktiv als nicht verhindert erklären. Sie kann aber die SBV nicht einfach ohne Grund schließen und die Schwerbehinderten im Regen stehen lassen, wenn Stellies da sind, die das Mandat ausüben könnten.

Sie kann selbstverständlich die SBV beispielsweise für eine Teamschulung zu einem aktuellen Thema für nicht erreichbar und damit geschlossen erklären, aber sollte dann auch in der Erklärung angeben, wer in dringenden Fällen angesprochen werden kann. Dieses sollte aber der Ausnahmefall bleiben.

Aus meiner Rechtssicht ist es so, dass der Stellvertreter nur im Verhinderungsfall im Amt ist, bzw. bei Heranziehung.
Die Vertrauensperson hat weder erklärt, dass sie Urlaub hat, noch dass sie verhindert ist, sondern eine Entscheidung für diesen Fall getroffen, dass die SBV als Ansprechpartner nicht zur Verfügung steht.

Dass sie dieses rechtlich nicht kann, ist mir wie Dir auch klar, aber ist es rechtssicher, dass der Stellie daran nicht gebunden ist und damit der Arbeitgeber, dem diese Stellungnahme der Vertrauensperson vorliegt, entgegen dieser Stellungnahme auch die Tätigkeiten als Arbeitszeit, sowie Schreiben der SBV, die in dieser Zeit geschrieben werden, anerkennen muss?

Daher sehe ich den Stellie als daran gebunden an, weil er in Vertretung handelt und sie mit dieser Schließung der SBV den Vertretungsfall quasi ausgeschlossen hat und ich nicht rechtssicher angeben kann, ob ein Stellie sich hierüber hinwegsetzen kann und darf. Die Konsequenzen, wenn er dieses tut, bis hin zum Verlust des Vertrauensverhältnisses zwischen Vertrausensperson und Stellie, will ich mir erst recht nicht ausmalen.

Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion