SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Cebulon, Tuesday, 25.12.2018, 11:30 (vor 1921 Tagen) @ Hotte

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Hallo Hotte,

ein solches "Lexikon" von begrenztem Nutzen ist mir suspekt. Da werden offenbar Meinungen und Rechtsprechung zu einem "Einheitsbrei" vermischt. Da gibt es wirklich Besseres als diese an mehreren Stellen missverständliche Light-Version, in welche jeder reininterpretiert, was er will. Sowas kann nie aktuellen Fachkommentar ersetzen. Belege fehlen ohnehin bei diesem ifb-Stichwort zum SBV-Urlaub (wie LAG Berlin 2005 oder BAG 2011 oder ArbG Cottbus 2012). Beim ifb für Betriebsräte sind diese Entscheidungen an sich alle bekannt. Man hat sich halt nicht die Mühe gemacht und es nicht mal für nötig befunden, diese auch im SBV-Lexikon zu erwähnen, obwohl dort genau steht, was gilt und was nicht, und das sinngemäß auch für SBV gilt:

Hier wie dort geht's um lückenlose Vertretung, und da gelten nun mal die gleichen Grundsätze! Dieses zu vereiteln aus bloßem Eigennutz steht keiner VP zu. Eine Verhinderung muss entgegen Deiner Ansicht folglich weder bei Urlaub noch bei AU ­ "explizit erklärt werden". Teils abweichende "praxisferne" ältere Urteile sind höchstrichterlich durch das BAG seit 2011 längst überholt.

Auf die "Dauer" der Verhinderung kommts auch nicht an, da selbst kurz­fris­ti­ge Un­ter­bre­chung­en und Vertretungslücken ver­mie­den werden sollen, so u.a. LAG Düsseldorf, 26.4.2010, 16 Sa 59/10 (ständ. Rechtspr.) entgegen Deiner Darstellung.

Hotte:Auf der Urteilsübersicht dieser Seite ist ein entsprechendes Urteil nicht aufgeführt. Seltsamerweise finde ich kein Urteil zum Thema Vertretung. Bei ständiger Rechtsprechung müsste doch hier etwas aufgeführt sein.

Diese Übersichten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Lückenhaft teils auch noch immer einzelne Fachkommentare. Aber klicke doch einfach mal z.B. hier im Archiv bei KomSem oder im ifb-Blog.

Hotte: Es würde mich schon interessieren, wie ein 2. Stelli mit passiven Mandat gegen den Willen der VP in ein aktives Mandat kommt.

Du packst das gedanklich einfach falsch an. Denn gegen den Willen des Gesetzgebers läuft es nicht, auch wenn sich das eine VP einbilden sollte. Geht nicht von deren "Gnaden", sondern kraft Gesetzes bei Verhinderung. Dann hat Stelli den Status einer VP von Rechts wegen, und übt demnach während der Verhinderung das Mandat weisungsfrei aus.

Gruß,
Cebulon


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