SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Cebulon, Friday, 21.12.2018, 18:25 (vor 1924 Tagen) @ Hendrik1

Meine Intention ist aber, dass solange nicht feststeht, ob es rechtssicher ist ...

Hallo Hendrik,

diese Erklärung dieser VP ist null und nichtig, da sie klar gegen zwingendes Bundesrecht verstößt, nämlich § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Wenn der Gesetzgeber etwas abschließend geregelt hat, dann steht der Vertrauensperson oder wem auch immer keine eigene Entscheidung, insbesondere keine davon abweichende Entscheidung mehr zu in einem Rechtsstaat. Niemand kann sich auf solche nichtige Erklärungen oder "Weisungen" berufen. Darüber hat sich unter anderem auch ­LAG Düsseldorf vom 26.04.2010, 16 Sa 59/10, umfänglich und detailliert – sowie rechtskräftig ausgelassen, also in jeder Hinsicht rechtssicher laut langjähriger Rechtsprechung seit über zehn Jahren.

Gruß,
Cebulon


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