SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Monica99, Sunday, 16.12.2018, 18:52 (vor 1958 Tagen) @ Hotte

Hallo,

Aus der Schliessung des Büros über die Feiertage automatisch eine Erklärung der Verhinderung zu konstruieren, halte ich für sehr weit hergeholt. Ab welchem Zeitraum willst du das festmachen.
Beim vorliegenden Fall handelt es sich um einen Verkehrsbetrieb, der 365 Tage im Jahr arbeitet. Mit deinem Argument müsste das Büro dann ja auch 365 Tage im Jahr offen haben.

Jetzt hat der Amtsinhaber gerade im Weihnachtsbrief mitgeteilt, dass die SBV vom 24.12 bis 02.01.19 geschlossen ist.

Es geht hier um eine ganze Woche bzw 2 Tage länger sogar. Ja, in einem Betrieb der 365 Arbeitstage hat, gillt das Mandat und damit die Mandatspflicht auch an 365 Tagen. So sind die Mandatsträger auch gewählt. Die Gesetze SGB IX, BetrVG und PersVG kennen keine "Betriebsferien". Bei Verhinderungen der Mandatsträger kommen stets die Stellvertreter vorübergehend ins Mandat. Denn so sehen die Gesetze es zwingend vor.

Die Mandatsträger müssen auch nicht zwingend stets ausdrücklich die Verhinderung erklären, damit die Stellvertreter ins Mandat kommen können. Sie "können" ggf. ihre Verhinderung erklären um so den Weg für den Einsatz von Stellvertreter ermöglichen zu können. Dieses ist in bestimmten Fällen auch ratsam, zB wenn die VPSchwb 2 zeitgleiche Termine hat.

Es ist aber keine VORRSUSSETZUNG!

Denn, bei deiner Auslegung, was wäre dann wenn die VPSchwb zB einen Unfall hat und ins Koma fällt, dann dürfte es ja keine Verhinderungsvertretung geben, denn sie kann sich ja nicht als verhindert erklären.

Du solltest deine Sicht und das Thema Verhinderung und Stellvertreter einmal mit deinem BRV besprechen. Denn nach deiner Auslegung würde der wohl viele falsche Sitzungseinladungen und damit nicht beschlusssichere Sitzungen einberufen. Oder erklären sich alle BRM stets als verhindert? Ja, sie solltem dem BRV mitteilen wenn sie verhindert sind.

--
mfg Monica


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