SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 17.12.2018, 13:38 (vor 1928 Tagen) @ RalleHH

Moin Moin Ralle,

hier wird viel diskutiert.
Für mich ist der Fall klar. Die Vertrauensperson hat erklärt, dass die SBV geschlossen ist. Sie hat nicht erklärt, dass sie nicht da ist, oder sich für verhindert erklärt, sondern dass die SBV als Ganzes in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht, wenn ich Deinen Thread richtig verstehe.
Damit kann in dieser Zeit, wenn sie bei dieser Aussage bleibt, auch keine Tätigkeit im Mandat stattfinden, weil die Vertrauensperson genau dieses ausgeschlossen hat.

Selbst wenn Du anwesend bist und der Arbeitgeber oder die/der Beschäftigte ein Gespräch wünscht, kannst Du aus meiner Sicht nicht über diese Aussage der Vertrauensperson hinweggehen und als ihr Stellvertreter, also in ihrem Namen in Erscheinung treten, da die Vertrauensperson Dich für bestimmte Aufgaben heranziehen müsste, oder aber sich als abwesend benennen müsste. Wenn die Vertrauensperson mitteilt, die SBV als Ganzes ist geschlossen, bis Du als Vertreter daran gebunden, so blöd wie dieses ist.

Das Einzige was helfen kann, ist, dass sie diesen Satz zurück nimmt und mitteilt, dass sie und ihre erste Stellvertretung im Urlaub sind. Dann wärest Du bei notwendigen Gesprächen als Abwesenheitsvertretung im Mandat.

Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion