SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Monica99, Tuesday, 18.12.2018, 13:32 (vor 1954 Tagen) @ ingo

Hallo Ingo,

habe genau deine IFB Seite angeschaut und dies gefunden!

Verbringt sie dagegen ihren Urlaub zuhause auf „Balkonien“, so könnte sie ganz grundsätzlich ihrer Amtstätigkeit weiter nachgehen und „mal schnell“ in den Betrieb kommen.

Somit widersprechen wir uns gegenseitig, oder?

stimmt!

Doch es passt dann nicht dass sie schreibt "SBV vom 24.12 bis 02.01.19 geschlossen ist." Dann sollte sie erklären, dass sie NICHTVREHINDERT ist, also erreichbar. Denn sonst gilt der Grundsatz "Urlaub/Krankheit" nicht anwesend/ abwesend/ verhindert.

Denn "Geschlossen" bedeutet niemand da/ erreichbar! Oder kamst Du schon einmal in einen Betrieb/Geschäft/Bank wenn dort das Schild "geschlossen" hing? Wenn dann hängt dort auch ein Schild " im Notfall.....

Letztlich stimmt diese Aussage auch so rein rechtlich nicht. Denn die SBV ist ja gewählt und besteht aus VPSchwb und Stelli. Die VPSchwb kann und darf auch rechtlich nicht für die gewählten Stelli ohne Auftrag dieser reden und entscheiden. Denn auch diese sind frei in ihren Entscheidungen.

--
mfg Monica


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