Neue Rechtslage? (Stellvertreter/in)

Cebulon, Friday, 21.12.2018, 10:37 (vor 1953 Tagen) @ garda

Mich würde mal wirklich interessieren, was Düwell zu dieser Kindergartenentscheidung sagt, trotz vorhandenem Stellvertreter "die SBV zu schließen".

Der Vertreter kommt per Gesetz ins Amt und nicht nach dem absoluten Herrscherwillen der SBV. Die Vertrauensperson ist auch nicht weisungsbefugt, denn der so ins Mandat gekommene Vertreter ist so weisungsfrei wie die Vertrauensperson selbst.

Hallo Michael,

klasse recherchiert, super klargestellt. So wie ich Düwell verstanden habe, begründet er das mit dem "Urlaub" (um den es hier geht) aber nicht mit dem BTHG. Das mit dem BTHG bezieht sich m.E. nur auf einen Verhinderungsfall wegen "persönlicher Betroffenheit", oder? Düwell, LPK-SGB IX, § 177 Rn. 7, verweist vielmehr zur Begründung wegen Urlaub in Fußnote 13 u.a. auf LAG Berlin, 01.03.2005, 7 TaBV 2220/04, Rn. 22:

"Ein Betriebsratsmitglied ist bei Abwesenheit wegen Urlaub, Erziehungsurlaub oder ähnlichem solange als verhindert anzusehen, wie es dem Betriebsratsvorsitzenden nicht positiv angezeigt hat, dass es ungeachtet der Abwesenheitssituation seine Betriebsratstätigkeit durchführen möchte."

Gruß,
Cebulon


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