SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 21.12.2018, 12:13 (vor 1946 Tagen) @ Cebulon

Moin Moin Cebulon,

ich stimme Dir zu, dass die Vertrauensperson ihre Kompetenzen überschritten hat. Dies ist - so denke ich - uns allen klar. Sie darf den Verhinderungsfall nicht ausschließen, hat es aber getan.

Meine Intention ist aber, dass solange nicht feststeht, ob es rechtssicher ist, dass der Stellie sich darüber hinwegsetzen darf, und der Arbeitgeber dies entgegen dem Beschluss der Vertrauensperson als Arbeitszeit anzuerkennen hat, sowie die Schreiben aus dieser Zeit nicht anfechten kann, der Stellie sich hieran gebunden fühlen sollte und im Fall der Fälle dass z.B. am 27. oder 28.12. eine Betriebsratssitzung zur Fristwahrung stattfinden muss, auf die Erklärung der Vertrauensperson verweisen sollte.

Liebe Grüße

Hendrik


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