SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 21.12.2018, 11:06 (vor 1950 Tagen) @ Monica99

Moin Moin Monica,

die rechtliche Frage ist nicht die, ob die Vertrauensperson die SBV schließen darf und wie die Beschlüsse sind, wenn wir als Verhinderungsvertretung oder über Heranziehung im Amt sind.
Die eigentliche Frage ist, kann die Stellvertretung bei der - aus unser aller Sicht - fehlerhaften Erklärung der Schließung der SBV - die ja auch beim Arbeitgeber gelandet ist, entgegen dem erklärten Willen der Vertrauensperson in das Mandat gehen, wenn etwas anliegt, und ist dieses rechtlich Arbeitszeit.

Was ist, wenn der Arbeitgeber dann erklärt, die Ablehnung zur Kündigung die der Stellie in der Schließungszeit abgegeben hat, ist rechtlich unwirksam, weil er ja aufgrund der Entscheidung der Vertrauensperson gar nicht im Mandat sein konnte? Oder der Arbeitgeber erklärt, dass aufgrund der Schließung der SBV die Tätigkeiten des Stellies keine Arbeitszeit sein konnten und nachzuarbeiten sind? Hat der Stellie hier wirklich Rechtssicherheit?

Dass eine SBV auch mal als Ganzes abwesend und damit geschlossen sein kann (Teamschulung zu einem neuen Thema wie z.B. bei uns Bundesteilhabegesetz) ist möglich, dann geben wir aber auch an, dass man sich bei dringenden Themen an die Personalvertretung wenden sollte und lassen für Notfälle unser Diensthandy an, was ebenfalls den Schwerbehinderten mitgeteilt wird.

Dass unsere Entscheidungen bindens sind und wir die Pflichten und Rechte der Vertrauensperson haben, ist mir klar. Wir handeln aber immer als Stellvertretung und werden im Auftrag herangezogen bzw. sind in Verhinderung im Amt. Die Vertrauensperson kann unsere Entscheidungen nicht zurücknehmen, das ist richtig, sie muss aber auch damit leben und diese ggf. auch nach außen hin vertreten, weil die SBV kein Kollegialorgan ist. Dieses meinte ich damit, dass unser Handeln in Vertretung auch auf die Vertrauensperson zurückfällt.

Liebe Grüße

Hendrik


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