SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Hotte, Stuttgart, Sunday, 16.12.2018, 15:42 (vor 1930 Tagen) @ Monica99

Halo,

Du hast selber erklärt, das die VP allein entscheidet, wie sie ihr Mandat ausübt. Nenne mir den § der ihr verbietet zwischen den Feiertagen das Büro zu schliessen. Nenne mir auch bitte den § der die VP zwingt den 2. Stelli in die Arbeit einzubinden wenn der 1. Stelli auch verhindert ist.


Durch ihre Aussagen/Entscheidung (das die SBV nicht erreichbar ist, was so ja auch nicht stimmt. Denn es sind nur die VP und 1. Stelli nicht erreichbar) haben beide VP und 1. Stelli ganz eindeutig ihre Verhinderung erklärt.
Das weitere regelt dann ganz eindeutig das Gesetz § 177 1 Satz 1.

Möglich wäre gewesen, nichts zu sagen oder sich ausdrücklich als Nichtverhindert zu erklären. Dann müsste sie aber erreichbar sein. Beide können aber nicht die gewählte SBV (in Gänze) für gewisse Tage suspendieren, was sie aber tun.

Gegen den Willen der VP läuft nichts. Sie kann einbinden, muss aber nicht. Das einzige was bleiben würde, wäre eine entsprechende Beschwerde beim Intergrationsamt.

Hallo Monica,
Ich bin der Meinung, das eine Verhinderung explizit erklärt werden muss. Aus der Schliessung des Büros über die Feiertage automatisch eine Erklärung der Verhinderung zu konstruieren, halte ich für sehr weit hergeholt. Ab welchem Zeitraum willst du das festmachen.
Beim vorliegenden Fall handelt es sich um einen Verkehrsbetrieb, der 365 Tage im Jahr arbeitet. Mit deinem Argument müsste das Büro dann ja auch 365 Tage im Jahr offen haben.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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