SBV geschlossen wegen Weihnachtsurlaub (Stellvertreter/in)

Cebulon, Friday, 21.12.2018, 23:29 (vor 1924 Tagen) @ Hotte

Monica: Ist das selbe wie bei BR/PR. Auch hier können Vorsitzende nicht Gremien schließen.

Hotte: Dein Vergleich mit BR ist aber schräg.


Hallo Hotte,

der Rechtsvergleich von Monica mit BR ist nicht "schräg", sondern ganz überragend. Auch Prof. Düwell hat die Rechtsprechung zum Betriebsrat sinngemäß herangezogen in LPK-SGB IX § 177 Rn. 7. Im Übrigen gibt es ja schließlich durchaus Betriebsräte exakt mit einer Person, nachlesbar in § 9 BetrVG, also Ein-Personen-Vertretungen.

Hier wie dort geht es nicht etwa um Eitelkeiten oder Eigeninteressen pflichtvergessener unwilliger VP, sondern in erster Linie um Urlaubsvertretung, d.h. die lückenlose Interessenvertretung von sbM, ob das nun einer solchen VP so passt oder nicht. Nichts anderes gilt im Grundsatz für den BR/PR.
Düwell "Diese zur Betriebsverfassung aufgestellten Rechtssätze sind auf das Schwerbehindertenrecht übertragbar..."

IFB: Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollte die Vertrauensperson am besten ausdrücklich gefragt werden, ob sie ihre Amtstätigkeit trotz Krankheit, Elternzeit oder Urlaub wahrnehmen will.

Das halte ich für unsinnig und völlig lebensfremd. Da gibts regelmäßig keine Rechtsunsicherheit nach der Rechtsprechung. Sollte VP im Betrieb präsent sein trotz AU oder Urlaub ohne Bezüge und sich ggü. der Stellvertretung für nicht verhindert erklären, so hat sie das Amt auszuüben - sonst ist natürlich SBV-Stellvertretung im aktiven Mandat kraft Gesetzes!

Gruß,
Cebulon


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